Arbeitsrecht - Feiertage

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Heike
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Arbeitsrecht - Feiertage

Beitrag von Heike »

Ich brauche mal Hilfe, sofern sich wer von Euch etwas mit dem Arbeitsrecht auskennt:

Und zwar geht es um Feiertage. Wie werden sie angerechnet? Gibt es da eine schriftliche gesetzliche Grundlage? Ich habe mir bereits das Arbeitszeitgesetz runtergeladen, da steht wohl was von Beschäftigung an solchen Tagen aber nicht um die Berechnung. Da ich nicht in der Gewerkschaft bin, dürfen die mir keine Auskunft erteilen.

Ich kenne es so, dass man an einem Feiertag halt zusätzlich frei hat. Sofern man nicht jeden Tag gleich arbeitet sondern Gleitzeit oder einfach flexibel, dann wird das halt anteilig berechnet. In der Berufsschule wurde mir das auch so gesagt, nur habe ich damals nicht nach was Schriftlichem gefragt.

Ist das denn wirklich so oder kann das jeder Arbeitgeber so machen wie es ihm bequem ist? Ist es rechtens, wenn ein Feiertag in einer Woche ist, dass die Stunden, die man vertraglich wöchentlich arbeitet, einfach rundherum um den Feiertag abgearbeitet werden müssen, also an den anderen Tagen mehr gearbeitet werden muss???

Wer kann mir helfen???
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Andrea DSV2463
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Beitrag von Andrea DSV2463 »

Hallo Heike,

wenn Du an festen Wochentagen arbeiten würdest, wäre die Sache eindeutig. Dann gilt nämlich folgende Regel:
- Tage, an denen du gearbeitet hättest, wenn kein Feiertag gewesen wäre, werden Dir angerechnet. (Entgeltfortzahlungsgesetz § 2) - heißt, Du hast den Tag frei bei vollem Lohnausgleich.

Wenn Du an verschiedenen Tagen arbeitest, kenne ich das auch nur so, dass man die Feiertage entsprechend der Stundenzahl anteilig angerechnet bekommt.
Bei 80% Arbeitszeit steht Dir also auch 80% Feiertagsausgleich zu.
Eine gesetzliche Grundlage könnte sich vielleicht aus dem Teilzeit- Befristungsgesetz (§ 4 ) ergeben, nach dem Du nicht schlechter gestellt werden darfst als ein Vollzeitbeschäftigter.

TzBfG §4 Absatz 1
"Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.

"Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung, die für einen bestimmten Bemessungszeitraum gewährt wird, mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Beschäftigungsdauer am Bemessungszeitraum entspricht."

Wenn Du also z.B. immer an 3 Tagen pro Woche arbeiten musst, ohne Rücksicht auf Feiertage, müssen Dir eigentlich die Feiertage anteilig ausbezahlt werden, wenn in Deinem Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Zuletzt geändert von Andrea DSV2463 am Mi Nov 14, 2007 18:59, insgesamt 3-mal geändert.
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Beitrag von Neandertaler »

Wenn es für den Betrieb einen Tarifvertrag gibt, dann ist dieser höherwertig. Das Gesetz regelt die Mindestanforderungen, das Tarifrecht geht in der regel darüber hinaus.

Wie die Arbeitszeit an einem Feiertag vergütet wird, hängt auch davon ab, ob in dem Betrieb regelmäßig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet wird (Krankenhaus, Polizei, Verkehrsbetriebe).
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Beitrag von Heike »

Neandertaler hat geschrieben:Wenn es für den Betrieb einen Tarifvertrag gibt, dann ist dieser höherwertig. Das Gesetz regelt die Mindestanforderungen, das Tarifrecht geht in der regel darüber hinaus.

Wie die Arbeitszeit an einem Feiertag vergütet wird, hängt auch davon ab, ob in dem Betrieb regelmäßig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet wird (Krankenhaus, Polizei, Verkehrsbetriebe).
Es handelt sich um den Einzelhandel, ein Geschäft mit Öffnungszeiten von 9-19 Uhr, samstags bis 16 Uhr.
Die Regelung, dass sonn- und feiertags nicht gearbeitet werden darf, trifft hier zu (abgesehen von verkaufsoffenen Tagen, bei denen nie mitgemacht wird).
Es handelt sich um eine Beschäftigung OHNE Tarifvertrag, das nennt sich wohl schlicht OT, die Chefin ist also nicht an daran gebunden, was das ganz exakt heißt habe ich bin heute nicht kapiert, nur dass das Gehalt mehr oder weniger beliebig festgelegt werden kann und der Arbeitsvertrag im Grunde ein Universal-Blanko-Ding ist in dem nichts besonderes drinsteht außer der wöchentlichen Arbeitszeit, wie viele Tage Urlaubsanspruch und Kündigungsfrist.
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Beitrag von Andrea DSV2463 »

Wenn es keinen Tarifvertrag gibt und es in Deinem Vertrag ebenfalls keine Vereinbarungen zu diesem Punkt gibt, muss sich Deine Chefin grundsätzlich zunächst mal an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. Inwieweit man das in so einem "Kleinbetrieb" ohne gewerkschaftliche Vertretung dann auch wirklich durchsetzen kann und will ist die 2. Frage.

Ich würde - wenn eben möglich - eine gütliche Einigung versuchen - heißt die Rechtslage zwar darstellen, aber auch Kompromissbereitschaft zeigen. Vielleicht könnt Ihr dann gemeinsam einen Passus (Kompromiss)im Arbeitsvertrag aufnehmen, mit dem sowohl Du als auch Deine Chefin leben und vor allem auch noch ohne Stress und weiterhin motiviert arbeiten könnt.
Zuletzt geändert von Andrea DSV2463 am Mi Nov 14, 2007 20:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Neandertaler »

Deine Karten sind leider nicht die besten! Es geht im Grunde nur über Good-will.

Im nächsten Jahr ist es wegen der Feiertage bestimmt einfacher, ich habe gerade gesehen, dass der 1. Mai und Himmelfahrt auf einen Tag fallen.
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Beitrag von Andrea DSV2463 »

Neandertaler hat geschrieben:Deine Karten sind leider nicht die besten! Es geht im Grunde nur über Good-will.
Ja, das ist wohl leider so, denn im Zweifel sucht sich Deine Chefin eine Arbeitnehmerin, die zu ihren Bedingungen "mitspielt"! :(
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Beitrag von Heike »

Neandertaler hat geschrieben:Deine Karten sind leider nicht die besten! Es geht im Grunde nur über Good-will.
Also, wenn es da keine rechtliche Grundlage gibt, die das vorschreibt, dann werde ich mich selbstverständlich dem fügen, was die Chefin vorgibt.
Wenn es dagegen aber irgendwo konkret vorgegeben ist, dann möchte ich darauf dann doch bestehen, denn dann sehe ich nicht ein, zurückstecken zu müssen. Aufs Jahr gerechnet, läppern sich da dann im Vergleich nämlich ganz ordentliche Stunden zusammen!

Es ist jetzt ein Arbeitsrechtler drauf angesetzt, mir da was Schriftliches herauszufinden. Wenn's Euch interessiert, dann gebe ich Bescheid was bei rausgekommen ist.

Bin dennoch dankbar über alle weiteren Beiträge zu diesem Thema!
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Beitrag von Andrea DSV2463 »

Ich vermute schon, dass Du mit einem RA Deine Ansprüche durchsetzen könntest, aber das muss deshalb nicht unbedingt der beste Weg sein.
So ein Verfahren dauert lange, das Arbeitsklima ist komplett "im Eimer" und am Ende sitzt Deine Chefin doch am längeren Hebel, da sie Dir die Arbeit sehr vermiesen und Dich gegebenenfalls ja auch kündigen kann.
Aus dieser Sicht heraus wäre ich in solchen Fällen immer eher für gute, konstruktive Gespräche, vorausgesetzt die Arbeitsstelle liegt Dir am Herzen.

Letztendlich ist das natürlich ganz allein Deine Entscheidung, aber mich würde schon auch mal interessieren, was Dein Arbeitsrechtler dazu sagt.
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Beitrag von Twiety »

Bei mir ist das so:
Das die Feiertagsreglung im Tarifvertrag festgelegt ist. Kannst du die Tarife von deiner Arbeitsstelle nicht irgendwo einsehen? Oder vielleicht den Betriebsrat, bzw. Mitarbeitervertretung drauf ansprechen. Auf den Chef würde ich mich in dem Moment nicht verlassen.Es gibt doch für den Einzelhandel auch Tarife? Die muß dein Chef dann einhalten, ob er will oder nicht. Je nachdem wie festgelegt; Frei und/oder Bezahlung.
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Beitrag von Peppina »

Als ich mal als Bäckereifachverkäuferin gearbeitet habe,hatten wir auch öfter mal asn Feiertagen geöffnet und das ganztägig.Ich bekamm dann 50% mehr Stundenlohn und einnen zusätzlichen Tag Urlaub.Da ich das ok fand,habe ich mich nie anderweitig über Gesetze informiert.
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Beitrag von Heike »

Hallo zusammen,

ich wollte Euch doch informieren, wie es weitergegangen ist. Habe ich etwas verpennt, ist ja mittlerweile eine ganze Zeit vergangen.....

Also, es gibt tatsächlich eine gesetzliche Regelung, egal ob Tarifvertrag oder nicht.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), direkt §2, Absatz 1: Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

So, das bedeutet im Klartext, dass bei Arbeitnehmern, die ohnehin tagtäglich gleich arbeiten, dieser Tag so angerechnet wird, bei "Schichtdienst" und unregelmäßiger Einteilung (so wie bei uns) wird das anteilig auf den Tag umgerechnet von der gesamtstundenzahl die man in der Woche abarbeitet. (dies wiederum gilt aufgrund eines anderen Gesetzes immer so mit dem anteiligen Berechnen). Dies alles wurde für uns (meine Kollegin und mich) schließlich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht herausgesucht und erläutert.

Dann gab es ja da diese andere Partei Seitens der Chefin. Der Tante haben wir das so vorgelegt und sie hat zwar auch das EFZG erwähnt, aber nur die erste Hälfte des Satzes hergenommen und dann doch tatsächlich dazu geschrieben, dass wenn der Arbeitnehmer ohnehin an dem Feiertag nicht eingeplant wäre, dann bräuchte da folglich auch nichts angerechnet werden. Ich wusste nicht, ob ich über diese Auslegung lachen sollte oder in Tränen ausbrechen! Was ein Quatsch, selbstverständlich teilt die Chefin in der (früher wöchentlichen jetzt monatlichen Vorplanung) an einem Feiertag niemanden ein wenn sie weiß dass da ein Feiertag ist und berechnet dann die Stunden! Wenn diese Auslegung korrekt wäre, wäre ja der Abschnitt hinfällig. :? :?

Nun ja, war ja klar dass Chefin wieder an der Aussage dieser Tate da festhielt. Erstmal mussten wir uns geschlagen geben.

In der folgenden Zeit hat es aber noch so diverse Streitgespräche und diskussionen zu dieversem gegeben und aus irgendeinem Grund kam Chefin dann eines Morgens rein und teilte mir mit, dass es ihr leid tue dass sie sich da überall herauswinde und die Dinge so mit uns gemacht habe, u.a. die Feiertage werden ab jetzt anteilig angerechnet und fertig.

..... :? :?
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Kero
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Beitrag von Kero »

Hui nett ;)
Entweder das Betriebsklima ist ihr wichtig oder da lief etwas nicht ganz rechtens und sie hat Angst das wenn sie so weitermacht sie verklagt wird ;)
"Niemand macht einen größeren Fehler als derjenige, der nichts tut, weil er glaubt, nur wenig tun zu können!"
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Beitrag von Heike »

Vermutlich von beidem etwas. ;)
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Andrea DSV2463
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Beitrag von Andrea DSV2463 »

Hallo Heike,

ich lese das erst heute und freue mich sehr, dass die Sache nun doch gut für Dich ausgegangen ist.
Recht haben und sein Recht auch zu bekommen, sind ja leider manchmal zweierlei Paar Schuhe.

Offensichtlich möchte Deine Chefin nicht auf Deine motivierte Mitarbeit verzichten! Schöönnn!!! :thumb: :)

Danke, dass Du uns über den Ausgang der Geschichte informiert hast!
Freue mich echt für Dich!
:jumpy: :jumpy: :jumpy:
Liebe Grüße von Andrea mit

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