Unser Nachbar hat sogar seinen Hund im eigenen Garten begraben, glaube kaum, dass es erlaubt ist.netwell hat geschrieben:Hi leute
das hat mich jetzt rechtlange beschäftift und ich habe einen auszug für euch der den kompletten Gesetzestext enthält da könnt ihr das genau nachlesen interessant wirds im im rot markierten Bereich
Vom 11. April 2001, Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 16, S. 523, ausgegeben zu Bonn am 20. April 2001
§ 5 Beseitigung von Tierkörpern
(1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen
1. Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen befinden,
2. Körper von Tieren, die in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Tierhandlungen gehalten werden,
3. herrenlose Tierkörper der in Nummer 1 genannten Tierarten, ausgenommen solche von frei lebendem Wild.
Dies gilt auch für Körper anderer Tiere, einschließlich solcher von frei lebendem Wild, soweit es zur Wahrung des Grundsatzes des § 3 erforderlich ist und die zuständige Behörde dies anordnet. Vor der Beseitigung dürfen Tierkörper zu diagnostischen Untersuchungen in tierärztliche Untersuchungsanstalten verbracht werden.
(2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln, die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der Grube an, bedeckt sind. § 26 Abs. 2, die §§ 32b und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt.
Aber ein Vogel in die Mülltonne geben? Finde ich unverantwortlich.
Meine zwei Geier liegen im Blumenbeet. Habe (ich war Kind) je ein Holzkruz gebastelt. Aus dem ersten Kreuz spiezten Blätter. Das damals 20 cm hohe Kreuz hat sich in einen großen Strauch (100 cm oder höher) verwandelt. Bin stolz darauf. Gelegentlich schaue ich mal nach ihnmen. Sie sind jetzt 5 Jahre tot und waren nur 3 1/4 und 3 1/2.
Sie liegen in einer wasserdichten Papptüte unter der Erde. Habe als Andenken noch jeweil eine Feder aus dem Käfig geholt. Da waren sie in der Mauser. Die Federn habe ich noch. Sie starben übrigens beide an einem Tumor.